🦠 Die Senatsverwaltung hat das „Nutzungs- und Hygienekonzept für Trainings- und Wettsegel-Veranstaltungen“ des Berliner Segler-Verbandes genehmigt. Mitgliedsvereine unseres Fachverbandes können dieses nun anwenden.
Zitat aus der Veröffentlichung des BSV:
„Bitte beachten Sie, das dieses evtl. nicht auf jeden Verein zu 100 Prozent anwendbar ist und auf die örtlichen Umstände angepasst werden muss. Bei den Anpassungen darf es allerdings keine Lockerungen in Bezug auf das beigefügte Konzept und die aktuell geltende SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung geben.
Für folgende Bereiche sehen wir beispielsweise örtlich bedingte Anpassungen für notwendig, die durch den Regatta durchführenden Verein vorab geklärt und ggf. in einem eigenen Konzept dargelegt werden müssen:
- Wie ist der Umgang mit externen Teilnehmer geregelt, um genug Platz mit Abstand zu den anderen Booten zu haben?
- Wie wird das Slippen geregelt, damit sich die Teilnehmer nicht begegnen?
- Welcher Regattakurs ist auf meinem Revier möglich, um das Regattafeld auseinander zu ziehen und Begegnungen zu vermeiden? (Ablauftonne; Trapezkurs etc.)
- Wie viele Teilnehmer können zugelassen werden, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten?
- Etc.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass die Genehmigung unseres Konzeptes den Regatta durchführenden Verein nicht von der Einholung weiterer ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt), sofern noch nicht geschehen, entbindet. Bei der Einhaltung des Konzeptes ist eine zusätzliche Genehmigung des zuständiges Gesundheitsamtes nicht erforderlich.“