Übergangsregeln des DSV zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Segelvereinen

🦠 Der Deutsche Segler-Verband hat am 20.5.2020 die „Übergangsregeln Segeln” veröffentlicht.
Hierin werden die Bedingungen für die Wiederaufnahme des allgemeinen Sportbetriebs, Training und Regatten beschrieben.

Die „10 Leitplanken des DOSB”, Infektionsschutz und die Verordnung des Landes Berlin in seiner derzeit achten Fassung sind dabei zu beachten.

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