🦠 Das Sportamt teil aufgrund von Anfragen heute mit mit, dass auch das Alleine-Segeln aufgrund der Sperrungen untersagt ist. Anbei das Schreiben des Sportamtes:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereine,
im Sportamt kommen vermehrt Nachfragen zur Ausübung Sports auf Ihren privaten Grundstücken, hier insbesondere Wasser- und Reitsport.
Mangels näherer Informationen habe ich vereinzelt die Auskunft gegeben, dass z.B. das Alleine-Segeln möglicherweise unproblematisch sein könnte. Das beurteile ich inzwischen anders. Die Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus untersagt ausdrücklich sämtlichen Sportbetrieb mit dem Ziel, die sozialen Kontakte auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Das hat zur Folge, dass auf den vom Bezirksamt verwalteten Sportanlagen absolut kein Betrieb mehr stattfindet! Hier dürfen auch keine Einzelpersonen Sport treiben. Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung dieses Verbots. Bei Zuwiderhandlungen wird die Polizei gerufen.
Ich gehe davon aus, dass diese Konsequenz grundsätzlich auch für Ihre Sportanlagen gilt. Selbst der einsame Angler muss zuvor den Weg zum Wassergrundstück zurückgelegt haben und ist unterwegs möglicherweise mit anderen Menschen in Kontakt getreten. Ich bitte Sie darum, die Anweisungen ernst zu nehmen. Wir leiden alle unter den diversen Einschränkungen, die uns auferlegt werden, die aber dazu dienen, Leben zu retten.
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von der Untersagung auch auf privaten Sportanlagen durch das Land Berlin zugelassen werden, z.B. im Kontext des Profisports. Für private Sportanlagen werden diese von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erteilt. Ich bitte Sie, etwaige Anfragen direkt dort zu stellen
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Gaebel
Leiterin des Schul- und Sportamtes
Bezirksamt Reinickendorf
Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport