WLAN Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines WLAN-Internetzugangs via „JSC-Hotspot” zwischen dem Joersfelder Segel-Club und dem Gast-Nutzer

Mit der Herstellung einer Verbindung zum Hotspot des Joersfelder Segel-Clubs wird folgende Nutzungsvereinbarung akzeptiert:

  1. Gestattung der Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN-Hotspot
    Der Verein unterhält auf seinem Grundstück einen Internetzugang über WLAN-Hotspot. Er gestattet seinen Gästen für die Dauer ihres Aufenthaltes eine kostenlose Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Nichtberechtigten Dritten ist die Nutzung des WLANs nicht gestattet.
    Der Verein gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Verein deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
    Der Club behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
  2. Zugang
    Die Nutzung erfolgt mittels öffentlichem Hotspot („JSC-Hotspot”) ohne besondere Zugangsdaten. Beachten Sie, dass die Daten, wie in jedem öffentlichen Hotspot, grundsätzlich unverschlüsselt übertragen werden. Kompatible WLAN-Geräte können jedoch Daten auch verschlüsselt übertragen (OWE).
  3. Gefahren der Hotspot-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Die Nutzung des Hotspots erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass der Hotspot nur den unverschlüsselten Zugang zum Internet und E-Mail ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung, so dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Nutzers gelangen kann. Für Schäden an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Verein und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
    Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
  5. Er wird ·insbesondere:
    – das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
    – keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    – keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    – das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
  6. Der Nutzer stellt den Club von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegen oder droht, weist er den Verein unverzüglich auf diesen Umstand hin.

    Version 2, 13.04.2022
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