Aktuelle Corona-Vorschriften für die Gastronomie

Es gilt www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung, hier §16. Verständlich interpretiert folgt daraus:


Gaststätten dürfen ab 4. Juni die Innengastronomie für den Publikumsverkehr öffnen. Gäste benötigen einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis. An einem Tisch dürfen nicht mehr als zehn Personen aus maximal fünf Haushalten gemeinsam sitzen. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt. Gäste müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.

Betreiberinnen und Betreiber sind dazu verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, das die Regulierung der Gästeanzahl, die Kontaktnachverfolgung sowie die Einhaltung der Abstands- und Kontaktregeln sicherstellt.

Für die Außenbereiche von Restaurants, Cafés und Bars sowie die Benutzung derer sanitären Anlagen besteht keine Testpflicht mehr. In Außenbereichen von gastronomischen Betrieben dürfen Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal fünf Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Nicht mitgezählt werden Kinder von bis zu 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesene Personen. Sofern sich Gäste nicht an ihrem Sitzplatz aufhalten, müssen sie eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Auch für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

Von 0 bis 5 Uhr darf kein Alkohol verkauft, ausgeschenkt oder abgegeben werden. In Grünanlagen sowie auf Parkplätzen ist der Verzehr von Alkohol bis zum Ablauf des 1. Juli 2021 nicht gestattet.

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