Der Vorstand informiert: Der Wassersport ist wieder möglich!

JSC Stander

🦠 Gestern wurde vom Senat die vierte Version der „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ veröffentlicht. 
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Ergänzung:
Diese Verordnung gilt auch für unseren Bezirk Reinickendorf in vollem Umfang. Siehe Update-Meldung beim BSV vom 22. April 2020 gegen 21 Uhr!

In der Verordnung heisst es auszugsweise:

§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb 

(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u.ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. 
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte fuer die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschliesslich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden. 

Die Regelung ist seit heute in Kraft.

Dazu schreibt Staatsekretär Aleksander Dzembritzki (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) gestern ergänzend:

„Danach wird es nach Massgabe des Absatzes 2 der obigen Regelung (…) grundsätzlich wieder möglich sein, die Wassersportgrundstücke einschliesslich der Stege zu betreten, um mit den dort liegenden Booten auf das Wasser zu fahren. Auch das Betreten der Bootshäuser, um dort gelagerte Boote herauszuholen oder zurückzubringen, wird grundsätzlich wieder zulässig sein. Einer gesonderten Ausnahmegenehmigung bedarf es für die vorgenannten Tätigkeiten nicht mehr.

Die mit der Neuregelung zugelassenen Nutzungen gilt allerdings nicht uneingeschränkt: 
– Vielmehr sind auch im Rahmen der nun wieder zulässigen Nutzung stets die bekannten Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m einzuhalten.
– Auch gilt weiterhin, dass die Sportausübung – auf den Sportanlagen und Grundstücken, wie auch auf den Stegen und Booten – nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung zulässig ist.
– Zudem gilt die Öffnung derzeit nur für die Grundstücke selbst sowie für die Bootshäuser. Alle sonstigen Räumlichkeiten, insbesondere auch Umkleiden, Duschen und mit diesen verbundene WCs bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden.

Schliesslich weise ich darauf hin, dass Wiesen und Freiflächen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden dürfen, eine allgemeine Freizeit- oder Erholungsnutzung dieser Flächen ist auf den Sportanlagen nicht zulässig.

Der BSV erklärt dazu ergänzend:

„Sofern die finale Überholung der Boote als «kontaktloses Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien» angesehen werden kann, wäre auch dies unter Wahrung der Abstandsregelung gestattet. Gleiches gilt für das Abslippen ohne Gruppenbildung mit 2 Personen oder Personen aus einem Haushalt. Die gewerblichen Arbeiten bleiben natürlich weiterhin gestattet. Ob und unter welchen Bedingungen ein «Gruppenabslippen» möglich ist, werden wir versuchen zu klären.

Für unser Abslippen am 16. Mai 2020 ist weiterhin ein Kran reserviert. Wir werden bis dahin klären, wie ein Abslipp-Vorgang unter Einhaltung der oben genannten Abstandsregelung technisch durchgeführt werden kann.

Ich wünsche alle Kameraden und ihren Familien nun schöne Tage auf dem Wasser und bleibt alle weiterhin gesund!

Euer Ralf
(1. Vorsitzender)

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