Keine Lockerung der Auflagen für den Wassersport

🦠 Die fehlerhafte Aussage, dass Slippen möglich sein soll, wurde eben zurückgezogen. Wir veröffentlichen hier zur Klarheit das Schreiben des BSV:


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvorsitzende, liebe Vereinsmitglieder,

gestern wurden Sie von unserem Präsidenten mit Corona-V zu Veränderungen informiert. Diese bezogen sich ausschließlich auf die Information von der Wasserschutzpolizei. Der Flyer war beigefügt.
Heute haben wir vom LSB Vize-Präsidenten Leistungssport um 12:10 Uhr nachfolgende Information erhalten:

„Die Verlautbarung der WSP war mit der Senatsinnenverwaltung nicht abgestimmt, die Senatsverordnung untersagt weiterhin den Vereinssport und erlaubt nur wenige Ausnahmen des Leistungssports auf Antrag.
Daran hat sich nichts geändert. Zu privaten Sportanlagen gehören auch Bootsplätze, Stege, Grundstück etc.
Der LSB verhandelt aktuell mit dem Senat über Öffnungsklauseln, da wird der Wassersport mit dabei sein. Diese Verhandlungen sollten wir aber abwarten.
Insofern verstößt der BSV  mit der Verlautbarung gegen das Infektionsschutzgesetz und die Senatsverordnung.

Aus diesem Grund sehen wir uns kurzfristig veranlasst, Sie davon in Kenntnis zu setzen und bitten alle getroffenen Maßnahmen vor Corona V bestehen zu lassen!!!

Zur Konkretisierung erhalten Sie einen Corana-VI von unserem Präsidenten.

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