Informationen der Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema: Wassersport trotz COVID-19

🦠 Die Wasserschutzpolizei informiert über die Ausübung des Wassersports während der Corona-Krise in einem dazu erstellten Flyer.

Flyer der Wasserschutzpolizei

Anmerkung des Vorstandes:
Selbst wenn das Slippen wie unter 4a (gewerblich) erfolgt, greift bei im Verein liegenden Schiffen noch immer Punkt 2b (Sportbetrieb untersagt). Bedeutet: Das Schiff ist im Wasser, es darf trotzdem nicht gesegelt werden.

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