Zweite Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus

🦠 Mit der Mitteilung vom 21.03.2020 schränkt der Senat von Berlin das gastronomische Angebot weiter ein. Ab dem 22.03.2020 dürfen Gaststätten nur noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen bzw. als Lieferservice anbieten. Dies betrifft auch unsere Gastronomie.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.910210.php

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